Das Amt - die Vogtei Wegelnburg
Das Amt bestand aus den ehemals reichseigenen
Dörfern Rumbach und Nothweiler nebst der Mühle
auf der Lauter bei Bundenthal (der späteren
Falkenmühle), sowie ein Teil des sonst zur Herrschaft
Hohenburg gehörenden Dorfes Wingen (unweit
Lembach im Elsass).
Der Verwaltungssitz befand sich auf der Wegelnburg,
der Burg, nach der das Amt auch seinen Namen
hatte. Die Wegelnburg wurde nie von ihren
Eigentümern bewohnt, höchstens besucht und
beherbergte Vögte, denen die Verwaltung übertragen
war. Dabei blieb es auch, als Burg und Amt 1417 in
den Besitz von Pfalz-Zweibrücken übergegangen
waren und nun herzogliche Amtmänner auf der Burg
saßen und als verpflichtete Diener ihres „gnädigen
Fürsten und Herren" diesen in allen
Amtsangelegenheit vertraten. Unterstützt wurden sie
bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe durch die
Bediensteten des Oberamtes Neukastei-Bergzabern,
wohin Wegelnburg als Unteramt gehörte. Das
Oberamt Neukastel-Bergzabern umfaßte im 17.Jh.
die Städte Annweiler und Bergzabern, die
Unterämter Barbelroth, Neukastel, Kleeburg im Elsaß
und Wegelnburg, sowie die Gemeinschaft Falkenburg
(gemeinsam mit den Grafen von Leiningen) und den
zweibrückischen Teil des Dorfes Hinterweidenthal.
Mit dem Übergang an Pfalz-Zweibrücken kamen
auch die Amtsbewohner unter die Zweibrücker
Verwaltung und Gerichtsbarkeit und hatten von da
an ihre Landes- und Erbhuldigungen an dieses
Fürstentum zu leisten. Die ehemals königlichen
Eigenleute, die nun ausnahmslos als „arme Leute",
als Leibeigene, angesehen wurden, mußten ihrem
neuen Landesherren, dem Herzog von
Zweibrücken, mit „Servituten und Dienstbarkeiten",
wie sie in der Burg Wegelnburg jederzeit in Übung
gewesen waren, „unterworfen, pflichtig und
gewärtig" sein. Zu diesen Pflichten gehörten neben
der Ablieferung von Geld, Frucht, Bede
(Grundsteuer) und anderen Zinsen auch „Volg
(Folge, d. h. die Anwesenheit, wenn es befohlen
wurde), Reyß (= Reise, d. h. Kriegsdienst),
Musterung (zum Ausschuß, d. h. Militärdienst),
Hauptrecht (Erbschaftssteuer), Endtrichtung von
Reichs- und Landtsteuer, deßgleichen Leystung
ungemessener Frondienste (2)
Die
weiteren
Kapitel
„
Das
Amt
und
die
Vogtei
Wegelnburg“
werden
derzeit
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Die Wegelnburg
ISBN 978-3-943048-08-7
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Inhalt:
Das Amt die Vogtei Wegelnburg
Die Grenzen der Vogtei (Wegelnburgerland)
Der Verlauf der Grenzen
Alte Berg- und Waldnamen
Die Berge und Wälder
Waldnamen, Waldplätze und Felsen
Benennungen nach der Geländeform
Sonstige Benennungen
Verwaltung, Recht, Verfassung der Vogtei Wegelnburg
Rechte der Herrschaft
Lasten und Beschwerden der Untertanen
Warenaustausch und Handelsschranken
Die Gerichtsbarkeit
Die Königsleute
Die Vermögenswerte des Wegelnburgerlandes
Bäche,
Weiher und Fischwasser
Die Lage der Schönauer Weiher 1786
Ackerbau
Viehzucht
Gewerbetreibende und Handwerker
Wälder
Der Blumensteiner Wald
Der Frönsburger Wald
Die Schönauer Wälder im 18.Jahrhundert
Das Jagdwesen
Das Forstwesen
Bergbau
Mühlen
Falkenmühle
Die äußere Mühle
Die Dorfmühle Schönau
Fischbacher Mühle
Hofgründungen und Siedlungen
Das Hofgut Schönau
Der Verkauf des Hofgutes an Pfalz-Zweibrücken
Die Größe des Hofgutes Schönau
Das Hofgut vor dem 30jährigen Krieg
Die Liegenschaften des Hofes
Neusiedlungen
Sandthaler (Sandteller) oder Schönauer Hof
Biehlerhof
Rumbacher Hof
Frönsburger Hof
Sonstiges