Das Amt - die Vogtei Wegelnburg
Das Amt bestand aus den ehemals reichseigenen Dörfern Rumbach und Nothweiler nebst der Mühle auf der Lauter bei Bundenthal (der späteren Falkenmühle), sowie ein Teil des sonst zur Herrschaft Hohenburg gehörenden Dorfes Wingen (unweit Lembach im Elsass). Der Verwaltungssitz befand sich auf der Wegelnburg, der Burg, nach der das Amt auch seinen Namen hatte. Die Wegelnburg wurde nie von ihren Eigentümern bewohnt, höchstens besucht und beherbergte Vögte, denen die Verwaltung übertragen war. Dabei blieb es auch, als Burg und Amt 1417 in den Besitz von Pfalz-Zweibrücken übergegangen waren und nun herzogliche Amtmänner auf der Burg saßen und als verpflichtete Diener ihres „gnädigen Fürsten und Herren" diesen in allen Amtsangelegenheit vertraten. Unterstützt wurden sie bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe durch die Bediensteten des Oberamtes Neukastei-Bergzabern, wohin Wegelnburg als Unteramt gehörte. Das Oberamt Neukastel-Bergzabern umfaßte im 17.Jh. die Städte Annweiler und Bergzabern, die Unterämter Barbelroth, Neukastel, Kleeburg im Elsaß und Wegelnburg, sowie die Gemeinschaft Falkenburg (gemeinsam mit den Grafen von Leiningen) und den zweibrückischen Teil des Dorfes Hinterweidenthal. Mit dem Übergang an Pfalz-Zweibrücken kamen auch die Amtsbewohner unter die Zweibrücker Verwaltung und Gerichtsbarkeit und hatten von da an ihre Landes- und Erbhuldigungen an dieses Fürstentum zu leisten. Die ehemals königlichen Eigenleute, die nun ausnahmslos als „arme Leute", als Leibeigene, angesehen wurden, mußten ihrem neuen Landesherren, dem Herzog von Zweibrücken, mit „Servituten und Dienstbarkeiten", wie sie in der Burg Wegelnburg jederzeit in Übung gewesen waren, „unterworfen, pflichtig und gewärtig" sein. Zu diesen Pflichten gehörten neben der Ablieferung von Geld, Frucht, Bede (Grundsteuer) und anderen Zinsen auch „Volg (Folge, d. h. die Anwesenheit, wenn es befohlen wurde), Reyß (= Reise, d. h. Kriegsdienst), Musterung (zum Ausschuß, d. h. Militärdienst), Hauptrecht (Erbschaftssteuer), Endtrichtung von Reichs- und Landtsteuer, deßgleichen Leystung ungemessener Frondienste (2) Die weiteren Kapitel „ Das Amt und die Vogtei Wegelnburg“ werden derzeit überarbeiter und sind im Buch: Die Wegelnburg ISBN 978-3-943048-08-7 Verlag Edition-Winterwork oder Amazon zu finden. Inhalt: Das Amt die Vogtei Wegelnburg
Die Grenzen der Vogtei (Wegelnburgerland) Der Verlauf der Grenzen Alte Berg- und Waldnamen Die Berge und Wälder Waldnamen, Waldplätze und Felsen Benennungen nach der Geländeform Sonstige Benennungen Verwaltung, Recht, Verfassung der Vogtei Wegelnburg Rechte der Herrschaft Lasten und Beschwerden der Untertanen Warenaustausch und Handelsschranken Die Gerichtsbarkeit Die Königsleute Die Vermögenswerte des Wegelnburgerlandes Bäche, Weiher und Fischwasser Die Lage der Schönauer Weiher 1786 Ackerbau Viehzucht Gewerbetreibende und Handwerker Wälder Der Blumensteiner Wald Der Frönsburger Wald Die Schönauer Wälder im 18.Jahrhundert Das Jagdwesen Das Forstwesen Bergbau Mühlen Falkenmühle Die äußere Mühle Die Dorfmühle Schönau Fischbacher Mühle Hofgründungen und Siedlungen Das Hofgut Schönau Der Verkauf des Hofgutes an Pfalz-Zweibrücken Die Größe des Hofgutes Schönau Das Hofgut vor dem 30jährigen Krieg Die Liegenschaften des Hofes Neusiedlungen Sandthaler (Sandteller) oder Schönauer Hof Biehlerhof Rumbacher Hof Frönsburger Hof Sonstiges
Das Amt - die Vogtei Wegelnburg
Das Amt bestand aus den ehemals reichseigenen Dörfern Rumbach und Nothweiler nebst der Mühle auf der Lauter bei Bundenthal (der späteren Falkenmühle), sowie ein Teil des sonst zur Herrschaft Hohenburg gehörenden Dorfes Wingen (unweit Lembach im Elsass). Der Verwaltungssitz befand sich auf der Wegelnburg, der Burg, nach der das Amt auch seinen Namen hatte. Die Wegelnburg wurde nie von ihren Eigentümern bewohnt, höchstens besucht und beherbergte Vögte, denen die Verwaltung übertragen war. Dabei blieb es auch, als Burg und Amt 1417 in den Besitz von Pfalz-Zweibrücken übergegangen waren und nun herzogliche Amtmänner auf der Burg saßen und als verpflichtete Diener ihres „gnädigen Fürsten und Herren" diesen in allen Amtsangelegenheit vertraten. Unterstützt wurden sie bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe durch die Bediensteten des Oberamtes Neukastei-Bergzabern, wohin Wegelnburg als Unteramt gehörte. Das Oberamt Neukastel-Bergzabern umfaßte im 17.Jh. die Städte Annweiler und Bergzabern, die Unterämter Barbelroth, Neukastel, Kleeburg im Elsaß und Wegelnburg, sowie die Gemeinschaft Falkenburg (gemeinsam mit den Grafen von Leiningen) und den zweibrückischen Teil des Dorfes Hinterweidenthal. Mit dem Übergang an Pfalz-Zweibrücken kamen auch die Amtsbewohner unter die Zweibrücker Verwaltung und Gerichtsbarkeit und hatten von da an ihre Landes- und Erbhuldigungen an dieses Fürstentum zu leisten. Die ehemals königlichen Eigenleute, die nun ausnahmslos als „arme Leute", als Leibeigene, angesehen wurden, mußten ihrem neuen Landesherren, dem Herzog von Zweibrücken, mit „Servituten und Dienstbarkeiten", wie sie in der Burg Wegelnburg jederzeit in Übung gewesen waren, „unterworfen, pflichtig und gewärtig" sein. Zu diesen Pflichten gehörten neben der Ablieferung von Geld, Frucht, Bede (Grundsteuer) und anderen Zinsen auch „Volg (Folge, d. h. die Anwesenheit, wenn es befohlen wurde), Reyß (= Reise, d. h. Kriegsdienst), Musterung (zum Ausschuß, d. h. Militärdienst), Hauptrecht (Erbschaftssteuer), Endtrichtung von Reichs- und Landtsteuer, deßgleichen Leystung ungemessener Frondienste (2) Die weiteren Kapitel Das Amt und die Vogtei Wegelnburg“ werden derzeit überarbeiter und sind im Buch: Die Wegelnburg ISBN 978-3-943048-08-7 Verlag Edition-Winterwork oder Amazon zu finden. Inhalt: Das Amt die Vogtei Wegelnburg
Die Grenzen der Vogtei (Wegelnburgerland) Der Verlauf der Grenzen Alte Berg- und Waldnamen Die Berge und Wälder Waldnamen, Waldplätze und Felsen Benennungen nach der Geländeform Sonstige Benennungen Verwaltung, Recht, Verfassung der Vogtei Wegelnburg Rechte der Herrschaft Lasten und Beschwerden der Untertanen Warenaustausch und Handelsschranken Die Gerichtsbarkeit Die Königsleute Die Vermögenswerte des Wegelnburgerlandes Bäche, Weiher und Fischwasser Die Lage der Schönauer Weiher 1786 Ackerbau Viehzucht Gewerbetreibende und Handwerker Wälder Der Blumensteiner Wald Der Frönsburger Wald Die Schönauer Wälder im 18.Jahrhundert Das Jagdwesen Das Forstwesen Bergbau Mühlen Falkenmühle Die äußere Mühle Die Dorfmühle Schönau Fischbacher Mühle Hofgründungen und Siedlungen Das Hofgut Schönau Der Verkauf des Hofgutes an Pfalz-Zweibrücken Die Größe des Hofgutes Schönau Das Hofgut vor dem 30jährigen Krieg Die Liegenschaften des Hofes Neusiedlungen Sandthaler (Sandteller) oder Schönauer Hof Biehlerhof Rumbacher Hof Frönsburger Hof Sonstiges
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