Auch die Wegelnburg veranschaulicht nachdrücklich die Irrwege der Burgenforschung. Erstmals 1247 mit einem, zu diesem Zeitpunkt bereits verstorbenen Burkhard) von Wegelnburg nachweisbar, der zahlreiche Reichslehen besessen hatte und der Reichsministerialität angehört haben könnte, sind lange Zeit weder Zeitpunkt der Eroberung noch der Hintergrund in den Zusammenhang eingeordnet und erkannt worden. Das ist umso erstaunlicher, als die relevante Schriftquelle -die wenige Jahre nach der Belagerung abgefassten, bis 1288/97 reichenden „Annalen des Straßburgers Ellenhard“ - bereits seit 1861 als maßgebliche Edition vorliegt. Nach Ellenhard wurde die Wegelnburg „am Donnerstag vor St. Jakob", also am 23. Juli 1282, von den Straßburger Bürgern und vom Herren von Ochsenstein, dem Vogt des Elsass, belagert. Dass mit Otto von Ochsenstein — gemeint ist Otto IV. aus der elsässischen Familie von Ochsenstein— der Landvogt im Elsass teilnahm, deklariert den Vorgang eindeutig als Landfriedensaktion und sorgt für einen weiteren passenden Anhaltspunkt hinsichtlich der Datierung, auch wenn keine weiteren Details bekannt sind. Ungeachtet dieses eindeutigen und klaren Quellenbefundes wird in fast allen Studien bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Jahr 1272 genannt, was nicht nur wegen der Verlegung der Belagerung in die Zeit des Interregnums von fataler Konsequenz ist. Die Ursache für die entscheidende Fehldatierung liegt darin begründet, dass die Literatur über die Wegelnburg seit dem 19. Jahrhundert immer wieder auf zwei spätere Überlieferungen zurückgegriffen hat, die beide eine jeweils falsche Jahresangabe aufweisen. Dabei fand weniger die bis 1362 reichende wichtige Chronik Friedrich/Fritsche Closeners Seite 101 (mit falscher Jahresangabe) Verwendung, die das Jahr 1292 nennt, sondern zumeist die noch jüngere, die Ereignisse bis 1400/1415 schildernde Chronik Jacob Twingers von Königshofen, der 1272 angibt. Damit lässt sich festhalten, dass die Wegelnburg im Rahmen einer Landfriedensaktion von einem straßburgischen Aufgebot, unter Führung des elsässischen Landvogtes Otto IV. von Ochsenstein, am 23. Juli 1282 belagert worden ist. Ob die Burg jedoch „gewunnen und zerbrochen“ wurde, lässt sich nicht belegen. Die Belagerung könnte auch mit der Übergabe der Burg beendet worden sein. Aus diesem Hinweis auf eine Belagerung, werden bis heute Fehlinterpretationen vorgenommen, so die immer wieder auftretenden Hinweise auf eine Zerstörung der Burg wegen Raumrittertum. Diese sind ebenso falsch, wie die Behauptung der ehemalige Vogt der Wegelsburg, Qualbert von Gerolseck, sei ein Raubritter gewesen. Es müssen dazu, die in diesem Zeitraum aufgetretenen ganzen Zusammenhänge betrachten werden, insbesondere das Interregnum. Es zeigt sich dann, dass keineswegs sicher ist, dass die Wegelnburg bei ihrer Einnahme durch den elsässischen Landvogt Otto von Ochsenstein zerstört worden ist, bzw. in größerem Umfang Schäden an der Anlage entstanden sind. Sicher ist, dass die Belagerung der Burg im Zusammenhang mit der Revindikationspolitik König Rudolfs von Habsburg stehen muss. Mit seiner Wahl zum römisch-deutschen König (1273) endete das Interregnum. Als König versuchte Rudolf die Rückgewinnung (Revindikation) des fast vollständig verlorengegangenen Reichsgutes. Je nachdem, welches Ereignis als das Wichtigere angesehen wird, kann man den Beginn des Interregnums entweder auf den Tag der Absetzung Kaiser Friedrichs II. durch Papst Innozenz IV. am 17. Juli 1245 oder auf den Tod des Kaisers am 13. Dezember 1250 legen. Mit seinem Tod begann eine lange kaiserlose Zeit. Mit dem Untergang der staufischen Familie Friedrichs II. in Sizilien gab es ab 1256 im deutschen Reich keine zentrale politische und administrative Gewalt mehr, denn die Fürsten hatten mit der Wahl eines neuen Königs keine Eile. Die Fürsten konnten von dieser königslosen Situation nur profitieren, denn nun herrschten sie völlig eigenständig und ungestört als unabhängige Territorialherren ("domini terrae") über ihre Gebiete; ein König konnte ihnen nur noch als Quelle neuer Privilegien von Nutzen sein. Auch wenn das Reich nun keineswegs ein rechtsfreier Raum war, blühte doch angesichts einer fehlenden zentralen Polizeigewalt Faustrecht und Raubritterwesen. Bauern und Städte litten unter den egoistischen Interessen der Territorialherren, welche durch willkürliche Zollschranken den Handel behinderten und unter den verarmten Adelsschichten, die zu Raubrittern herabgesunken waren. Hier wurden die Weichen für die wirtschaftliche Zerstückelung Deutschlands gestellt, denn die ehemals königlichen Regalien
Rudolf von Habsburg, Grabplatte um 1285 im Speyerer Dom
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waren zum großen Teil in die Hände der Fürsten übergegangen und blieben auch da. Die Königswahl wurde nun zum Geschäft von sieben "Kurfürsten", deren Mehrheit die Kandidaten für den Thron durch Bestechung zu gewinnen suchen mussten: Dazu gehörten die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Herzog von Sachsen, der Pfalzgraf vom Rhein, der Markgraf von Brandenburg und (ab 1289) der König von Böhmen, welche sich allmählich in dieser festen Zusammenstellung herauskristallisierten. Zwei ausländische Kandidaten, die das Königtum als Sprungbrett zum Kaisertitel betrachteten, kauften sich in die deutsche Krone ein: 1257 wurde Richard von Cornwall (Bruder König Heinrichs III. von England) zum König gewählt; er trug die deutsche Krone bis 1272, wurde aber nur im Rheinland anerkannt; 1258 wurde Alfons von Kastilien, ein entfernter Verwandter der Staufer, mit französischer Unterstützung ebenfalls zum deutschen König gewählt, setzte jedoch nie einen Fuß auf deutschen Boden (womit er dann auch nie gekrönt wurde). Der mächtigste unter den Reichsfürsten war Ottokar II. Przemysl, der "goldene König von Böhmen“, der mütterlicherseits mit den Staufern verwandt war. Trotz seiner überragenden Stellung unter den Reichsfürsten hatte er jedoch keine Chance auf die Wahl zum König, denn diese wollten auf jeden Fall verhindern, dass ein so mächtiger Herrscher auf den deutschen Thron kam. Ein vom Papst verlangtes Kollegium wählte 1273 Graf Rudolf von Habsburg zum König, einen recht erfolgreichen Territorialherrn aus dem schweizerischen Aargau, welcher über das südliche Elsass, den Breisgau, die Nordschweiz und Südschwaben herrschte. Rudolf gelang es, gegen das Raubritterwesen durchzugreifen und stellte somit den Frieden auf den Landstraßen wieder her und machte sich als nächstes an die Rückgewinnung der - von diversen Reichsfürsten - übernommen Königsgüter. 1282 wurde auf dem Reichstag zu Nürnberg folgendes beschlossen: Wir, Rudolf, von Gottes Gnaden römischer König, allzeit Mehrer des Reiches, geben mit dieser Urkunde bekannt und tun öffentlich kund, dass wir auf unserem feierlichen Reichstag zu Nürnberg Gericht gehalten haben und dass alle unsere Fürsten und unsere anderen Getreuen, die anwesend waren, dem vor uns gefundenen Spruch Beifall und Zustimmung gespendet haben, dass nämlich alle Schenkungen aus Sachen oder Gütern des Reiches von dem erhabenen einstigen König Richard oder seinen Vorgängern im römischen Reiche seit dem Absetzungsdekret gegen Kaiser Friedrich II., ob nun Urkunden vorliegen oder ob es auf andere Weise geschehen ist, ungültig sein sollen, falls es nicht mit Zustimmung des größten Teiles der Fürsten, die zu des Wahl des römischen Königs stimmberechtigt sind, geschehen ist. Zu Urkunde dessen haben wir das vorliegende Schreiben ausfertigen und mit dem Siegel unserer Majestät bekräftigen lassen. Gegeben in Nürnberg am 9. August im Jahre des Herra 1281, im achten Jahre unseres Königtums. So wurde wohl auf Veranlassung König Rudolfs von Habsburg, die Wegelnburg von Truppen der Stadt Straßburg und des elsässischen Landvogtes Otto von Ochsenstein belagert und in den Besitz des Reichs zurückgeführt. Dass die Rückführung bereits in der zweiten Jahreshälfte 1282 stattgefunden hat, unterstreicht die damalige Bedeutung der Reichsburg Wegelnburg. Den Vorwurf des Raubrittertums könnte auch nur ein Vorwand für die Einnahme der Burg gewesen sein, denn 1282 mussten die unweit der Wegelnburg ansässigen Herren von Fleckenstein die benachbarte Burg Löwenstein, im Jahr darauf die Guttenburg, an den König abtreten (RI Rudolf 1737, S. 381 u. Nr. 1786, S. 184.).
Fundorte Alexander Thon „Belagerung und Untergang pfälzisch-elsässischer Burgen im Mittelalter“ Einnahme der Wegelnburg 1282. Vgl. Alois Gerlich, Studien zur Landfriedenspolitik König Rudolfs von Habsburg (Institut f. Gesch. Landeskunde a. d. Univ. Mainz, Jahresgabe 1963 = Jahresbericht 1962), Mainz 1963; von Graevenitz 2003 (wie Anm. 10). Vgl. zu den Herren von Fleckenstein die grundlegende Studie von Peter Müller, Die Herren von Fleckenstein im späten Mittelalter. Landeskunde 34). Stuttgart 1990, sowie zur Burg zuletzt ders. und Jean-Michel Rudrauf, Fleckenstein. In: Pfälzisches Burgenlexikon 2 (2002), S. 86-100, sowie Thomas Biller mit Beitr. von Bernhard Metz, Rene Kill und Charles Schlosser. Burg Fleckenstein (Burgen, Schlösser u. Wehrbauten in Mitteleuropa 11). Regensburg 2003 [ohne Angabe des vorherigen Aufsatzes]. Erwähnt wird in den bis 1277 reichenden Basler Annalen nur die Belagerung eines Herren von Fleckenstein, jedoch nicht die Örtlichkeit; Annales Basilenses, hrsg. von Philipp Jaffe. In: MGH SS 17. Hannover 1861, S. 193-202, ad annum 1276, S. 199: Rex obsedit dominum de Fleckenstein pro eo quod ceperat episcopum Spirensem pro pecunia, quam pro adiutorio promiserat. Dominus de Fleckenstein se et sua in regis tradidit potestatem. Zur Geschichte der Wegelnburg immer noch nicht ersetzt, wenn auch vielfach überholt: Lehmann 1857-66 (wie Anm. 25), Bd. 1, 1857, S. Zu den baulichen Resten vgl. noch immer grundlegend: Die Kunstdenkmäler der Stadt und des Landkreises Pirmasens (Die Kunstdenkmäler v. Rheinland-Pfalz, Bd. 2), bearb. von Anton Eckardt und Hans E. Kubach. München 1957, S. 436-444 (geschichtlicher Teil unbrauchbar). Eine kurze Zusammenfassung mit neuen Erkenntnissen bietet ... wie eine gebannte, unnahbare Zauberburg". Burgen in der Südpfalz, hrsg. von Alexander Thon mit Beitr. von Peter Pohlit und Hans Reither. 2., verb. Aufl. Regensburg 2005, S. 158-161. Fürstlich Leiningensches Archiv Amorbach, Urk. sub dato (= RI 5, Nr. 4520, S. 823, u. RI 5/4, S. 277 zu 4520; Aussteller: Kg. Konrad IV.):... quondam B. de Woeglenberc ... Esslingen 9. März 1247. Ellenhardi Argentininsis annales, hrsg. von Philipp Jaffe. In: MGH SS 17. Hannover 1861, S. 101-104, ad annum 1282, S. 103: Anno Domini 1282. feria 5. ante Iacobi Wegelenburg castrum expugnatum est a eivibus Argentinensibus et domino de Ohsenstein, ad¬vocato Alsatie. Zu den Herren von Ochsenstein vgl. die grundlegende Zusammenfassung von Bernhard Metz, Sires d'Ochsenstein. In: Nouveau dictionnaire de biographie Alsacienne 28 (1996), S. 2889-2893. Otto IV. wurde erst 1280 von König Rudolf von Habsburg, seinem Onkel, zum Landvogt im Elsass und im Breisgau ernannt, weshalb allein schon das Datum 1272 für die Belagerung der Wegelnburg ausscheidet; MGH Const. 3, Nr. 264, S. 257 f. (= Die Regesten des Kaiserreichs unter Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich VII. 1273- 1313: [Rudolf von Habsburg] [Regesta Imperii, 6/1], nach d. Neubearb. u. d. Nachlasse Johann Friedrich Böhmer's neu hrsg. u. erg. von Oswald Redlich. Innsbruck 1898, Nr. 1236, S. 306), Wien 17. Dezember 1280. So in der jüngeren Literatur bei Wolfgang Schultz, Die Wegelnburg. Aus der Geschichte der Reichsfeste und des Amtes. Nothweiler 1984, S. 16 (vielfache, insbesondere terminologische Unsicherheiten — gibt nach Königshofen 1272 als Datum der Belagerung an), und offensichtlich danach Jürgen Keddigkeit, Die Burgengruppe Wegelnburg. In: Der torn soll frey stehn. Burgen im Landkreis Pirmasens, hrsg. von Rolf Übel, Landau 1994, S. 93-99 (nicht nur hinsichtlich des Erstbeleges fehlerhaft — nennt ebd., S. 93, zwar 1282 als Jahr der Belagerung, zitiert jedoch als Beleg ebenfalls „Jacob von Königshoven" mit dem dortigen Zitat zu 1272!). Besonders ärgerlich nimmt sich die komplett unbrauchbare Beschreibung im leider weit verbreiteten Verzeichnis der staatlichen Burgen von Rheinland- Pfalz aus: Magnus Backes, Staatliche Burgen, Schlösser und Altertümer in Rheinland-Pfalz (Edition Burgen, Schlösser, Altertümer Rheinland-Pfalz, Führungsheft 7). Regensburg 2003, S. 194, wo selbst die veraltete Literatur des 19. Jahrhunderts unrichtig wiedergegeben wird. Neben dem Datum 1272 beeindruckt besonders, dass die angeblich „von den Hohenstaufen (sie!) im 12./13. Jahrhundert" errichtete Wegelnburg „an der französisch¬elsässischen Grenze" liegt (ebd.). Closener, Chronik, S. 101: Do man zalte 1292 jor, an dem nehesten restage vor saut Jocobes dag in der erne, do wart die burg Wegelnburg gewunnen von den burgern zu Strosburg und von deme von Ohsenstein lantvoget in Elsaße. Von Königshofen, Chronik, S. 795: Do men zalte 1272 jor, do wart Wegelnburg gewunnen und zerbrochen von den Burgern von Strosburg und von dem von Ohssenstein lantvougte in Elsas. Danach die Angaben bei Bernhart Hertzog, Chronicon Alsatiae. Edelsasser Chronick und außfürliche Beschreibung des untern Elsasses am Rheinstrom, 10 Bücher. Straßburg 1592, B. 3, S. 58: „Anno 1272 wurde Wegelburg durch die von Straßburg /und den von Ochsenstein Landvogt im Elsaß / gewunnen vnd zerbrochen. Hinweis: Veröffentlichungen oder Auszüge sind unter der Voraussetzung der Quellenangabe gestattet: Form der Quellenangabe, Druckwerke/PDF usw.: Name des Autors: Peter Müller-Helbling Titel des Werks: Die Wegelnburg

Die erste Zerstörung der Burg 1272 oder 1282

Auch die Wegelnburg veranschaulicht nachdrücklich die Irrwege der Burgenforschung. Erstmals 1247 mit einem, zu diesem Zeitpunkt bereits verstorbenen Burkhard) von Wegelnburg nachweisbar, der zahlreiche Reichslehen besessen hatte und der Reichsministerialität angehört haben könnte, sind lange Zeit weder Zeitpunkt der Eroberung noch der Hintergrund in den Zusammenhang eingeordnet und erkannt worden. Das ist umso erstaunlicher, als die relevante Schriftquelle -die wenige Jahre nach der Belagerung abgefassten, bis 1288/97 reichenden „Annalen des Straßburgers Ellenhard“ - bereits seit 1861 als maßgebliche Edition vorliegt. Nach Ellenhard wurde die Wegelnburg „am Donnerstag vor St. Jakob", also am 23. Juli 1282, von den Straßburger Bürgern und vom Herren von Ochsenstein, dem Vogt des Elsass, belagert. Dass mit Otto von Ochsenstein — gemeint ist Otto IV. aus der elsässischen Familie von Ochsenstein— der Landvogt im Elsass teilnahm, deklariert den Vorgang eindeutig als Landfriedensaktion und sorgt für einen weiteren passenden Anhaltspunkt hinsichtlich der Datierung, auch wenn keine weiteren Details bekannt sind. Ungeachtet dieses eindeutigen und klaren Quellen- befundes wird in fast allen Studien bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Jahr 1272 genannt, was nicht nur wegen der Verlegung der Belagerung in die Zeit des Interregnums von fataler Konsequenz ist. Die Ursache für die entscheidende Fehldatierung liegt darin begründet, dass die Literatur über die Wegelnburg seit dem 19. Jahrhundert immer wieder auf zwei spätere Überlieferungen zurückgegriffen hat, die beide eine jeweils falsche Jahresangabe aufweisen. Dabei fand weniger die bis 1362 reichende wichtige Chronik Friedrich/Fritsche Closeners Seite 101 (mit falscher Jahresangabe) Verwendung, die das Jahr 1292 nennt, sondern zumeist die noch jüngere, die Ereignisse bis 1400/1415 schildernde Chronik Jacob Twingers von Königshofen, der 1272 angibt. Damit lässt sich festhalten, dass die Wegelnburg im Rahmen einer Landfriedensaktion von einem straßburgischen Aufgebot, unter Führung des elsässischen Landvogtes Otto IV. von Ochsenstein, am 23. Juli 1282 belagert worden ist. Ob die Burg jedoch „gewunnen und zerbrochen“ wurde, lässt sich nicht belegen. Die Belagerung könnte auch mit der Übergabe der Burg beendet worden sein. Aus diesem Hinweis auf eine Belagerung, werden bis heute Fehlinterpretationen vorgenommen, so die immer wieder auftretenden Hinweise auf eine Zerstörung der Burg wegen Raumrittertum. Diese sind ebenso falsch, wie die Behauptung der ehemalige Vogt der Wegelsburg, Qualbert von Gerolseck, sei ein Raubritter gewesen. Es müssen dazu, die in diesem Zeitraum aufgetretenen ganzen Zusammenhänge betrachten werden, insbesondere das Interregnum. Es zeigt sich dann, dass keineswegs sicher ist, dass die Wegelnburg bei ihrer Einnahme durch den elsässischen Landvogt Otto von Ochsenstein zerstört worden ist, bzw. in größerem Umfang Schäden an der Anlage entstanden sind. Sicher ist, dass die Belagerung der Burg im Zusammenhang mit der Revindikationspolitik König Rudolfs von Habsburg stehen muss. Mit seiner Wahl zum römisch-deutschen König (1273) endete das Interregnum. Als König versuchte Rudolf die Rückgewinnung (Revindikation) des fast vollständig verlorengegangenen Reichsgutes. Je nachdem, welches Ereignis als das Wichtigere angesehen wird, kann man den Beginn des Interregnums entweder auf den Tag der Absetzung Kaiser Friedrichs II. durch Papst Innozenz IV. am 17. Juli 1245 oder auf den Tod des Kaisers am 13. Dezember 1250 legen. Mit seinem Tod begann eine lange kaiserlose Zeit. Mit dem Untergang der staufischen Familie Friedrichs II. in Sizilien gab es ab 1256 im deutschen Reich keine zentrale politische und administrative Gewalt mehr, denn die Fürsten hatten mit der Wahl eines neuen Königs keine Eile. Die Fürsten konnten von dieser königslosen Situation nur profitieren, denn nun herrschten sie völlig eigenständig und ungestört als unabhängige Territorialherren ("domini terrae") über ihre Gebiete; ein König konnte ihnen nur noch als Quelle neuer Privilegien von Nutzen sein. Auch wenn das Reich nun keineswegs ein rechtsfreier Raum war, blühte doch angesichts einer fehlenden zentralen Polizeigewalt Faustrecht und Raubritterwesen. Bauern und Städte litten unter den egoistischen Interessen der Territorialherren, welche durch willkürliche Zollschranken den Handel behinderten und unter den verarmten Adelsschichten, die zu Raubrittern herabgesunken waren. Hier wurden die Weichen für die wirtschaftliche Zerstückelung Deutschlands gestellt, denn die ehemals königlichen Regalien waren zum großen Teil in die Hände der Fürsten übergegangen und blieben auch da. Die Königswahl wurde nun zum Geschäft von sieben "Kurfürsten", deren Mehrheit die Kandidaten für den Thron durch Bestechung zu gewinnen suchen mussten: Dazu gehörten die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Herzog von Sachsen, der Pfalzgraf vom Rhein, der Markgraf von Brandenburg und (ab 1289) der König von Böhmen, welche sich allmählich in dieser festen Zusammenstellung herauskristallisierten. Zwei ausländische Kandidaten, die das Königtum als Sprungbrett zum Kaisertitel betrachteten, kauften sich in die deutsche Krone ein: 1257 wurde Richard von Cornwall (Bruder König Heinrichs III. von England) zum König gewählt; er trug die deutsche Krone bis 1272, wurde aber nur im Rheinland anerkannt; 1258 wurde Alfons von Kastilien, ein entfernter Verwandter der Staufer, mit französischer Unterstützung ebenfalls zum deutschen König gewählt, setzte jedoch nie einen Fuß auf deutschen Boden (womit er dann auch nie gekrönt wurde). Der mächtigste unter den Reichsfürsten war Ottokar II. Przemysl, der "goldene König von Böhmen“, der mütterlicherseits mit den Staufern verwandt war. Trotz seiner überragenden Stellung unter den Reichsfürsten hatte er jedoch keine Chance auf die Wahl zum König, denn diese wollten auf jeden Fall verhindern, dass ein so mächtiger Herrscher auf den deutschen Thron kam. Ein vom Papst verlangtes Kollegium wählte 1273 Graf Rudolf von Habsburg zum König, einen recht erfolgreichen Territorialherrn aus dem schweizerischen Aargau, welcher über das südliche Elsass, den Breisgau, die Nordschweiz und Südschwaben herrschte. Rudolf gelang es, gegen das Raubritterwesen durchzugreifen und stellte somit den Frieden auf den Landstraßen wieder her und machte sich als nächstes an die Rückgewinnung der - von diversen Reichsfürsten - übernommen Königsgüter. 1282 wurde auf dem Reichstag zu Nürnberg folgendes beschlossen: Wir, Rudolf, von Gottes Gnaden römischer König, allzeit Mehrer des Reiches, geben mit dieser Urkunde bekannt und tun öffentlich kund, dass wir auf unserem feierlichen Reichstag zu Nürnberg Gericht gehalten haben und dass alle unsere Fürsten und unsere anderen Getreuen, die anwesend waren, dem vor uns gefundenen Spruch Beifall und Zustimmung gespendet haben, dass nämlich alle Schenkungen aus Sachen oder Gütern des Reiches von dem erhabenen einstigen König Richard oder seinen Vorgängern im römischen Reiche seit dem Absetzungsdekret gegen Kaiser Friedrich II., ob nun Urkunden vorliegen oder ob es auf andere Weise geschehen ist, ungültig sein sollen, falls es nicht mit Zustimmung des größten Teiles der Fürsten, die zu des Wahl des römischen Königs stimmberechtigt sind, geschehen ist. Zu Urkunde dessen haben wir das vorliegende Schreiben ausfertigen und mit dem Siegel unserer Majestät bekräftigen lassen. Gegeben in Nürnberg am 9. August im Jahre des Herra 1281, im achten Jahre unseres Königtums. So wurde wohl auf Veranlassung König Rudolfs von Habsburg, die Wegelnburg von Truppen der Stadt Straßburg und des elsässischen Landvogtes Otto von Ochsenstein belagert und in den Besitz des Reichs zurückgeführt. Dass die Rückführung bereits in der zweiten Jahreshälfte 1282 stattgefunden hat, unterstreicht die damalige Bedeutung der Reichsburg Wegelnburg. Den Vorwurf des Raub- rittertums könnte auch nur ein Vorwand für die Einnahme der Burg gewesen sein, denn 1282 mussten die unweit der Wegelnburg ansässigen Herren von Fleckenstein die benachbarte Burg Löwenstein, im Jahr darauf die Guttenburg, an den König abtreten (RI Rudolf 1737, S. 381 u. Nr. 1786, S. 184.).
Rudolf von Habsburg, Grabplatte um 1285 im Speyerer Dom
Fundorte Alexander Thon „Belagerung und Untergang pfälzisch- elsässischer Burgen im Mittelalter“ Einnahme der Wegelnburg 1282. Vgl. Alois Gerlich, Studien zur Landfriedenspolitik König Rudolfs von Habsburg (Institut f. Gesch. Landeskunde a. d. Univ. Mainz, Jahresgabe 1963 = Jahresbericht 1962), Mainz 1963; von Graevenitz 2003 (wie Anm. 10). Vgl. zu den Herren von Fleckenstein die grundlegende Studie von Peter Müller, Die Herren von Fleckenstein im späten Mittelalter. Landeskunde 34). Stuttgart 1990, sowie zur Burg zuletzt ders. und Jean-Michel Rudrauf, Fleckenstein. In: Pfälzisches Burgenlexikon 2 (2002), S. 86-100, sowie Thomas Biller mit Beitr. von Bernhard Metz, Rene Kill und Charles Schlosser. Burg Fleckenstein (Burgen, Schlösser u. Wehrbauten in Mitteleuropa 11). Regensburg 2003 [ohne Angabe des vorherigen Aufsatzes]. Erwähnt wird in den bis 1277 reichenden Basler Annalen nur die Belagerung eines Herren von Fleckenstein, jedoch nicht die Örtlichkeit; Annales Basilenses, hrsg. von Philipp Jaffe. In: MGH SS 17. Hannover 1861, S. 193-202, ad annum 1276, S. 199: Rex obsedit dominum de Fleckenstein pro eo quod ceperat episcopum Spirensem pro pecunia, quam pro adiutorio promiserat. Dominus de Fleckenstein se et sua in regis tradidit potestatem. Zur Geschichte der Wegelnburg immer noch nicht ersetzt, wenn auch vielfach überholt: Lehmann 1857-66 (wie Anm. 25), Bd. 1, 1857, S. Zu den baulichen Resten vgl. noch immer grundlegend: Die Kunstdenkmäler der Stadt und des Landkreises Pirmasens (Die Kunstdenkmäler v. Rheinland-Pfalz, Bd. 2), bearb. von Anton Eckardt und Hans E. Kubach. München 1957, S. 436- 444 (geschichtlicher Teil unbrauchbar). Eine kurze Zusammenfassung mit neuen Erkenntnissen bietet ... wie eine gebannte, unnahbare Zauberburg". Burgen in der Südpfalz, hrsg. von Alexander Thon mit Beitr. von Peter Pohlit und Hans Reither. 2., verb. Aufl. Regensburg 2005, S. 158-161. Fürstlich Leiningensches Archiv Amorbach, Urk. sub dato (= RI 5, Nr. 4520, S. 823, u. RI 5/4, S. 277 zu 4520; Aussteller: Kg. Konrad IV.):... quondam B. de Woeglenberc ... Esslingen 9. März 1247. Ellenhardi Argentininsis annales, hrsg. von Philipp Jaffe. In: MGH SS 17. Hannover 1861, S. 101-104, ad annum 1282, S. 103: Anno Domini 1282. feria 5. ante Iacobi Wegelenburg castrum expugnatum est a eivibus Argentinensibus et domino de Ohsenstein, ad¬vocato Alsatie. Zu den Herren von Ochsenstein vgl. die grundlegende Zusammenfassung von Bernhard Metz, Sires d'Ochsenstein. In: Nouveau dictionnaire de biographie Alsacienne 28 (1996), S. 2889-2893. Otto IV. wurde erst 1280 von König Rudolf von Habsburg, seinem Onkel, zum Landvogt im Elsass und im Breisgau ernannt, weshalb allein schon das Datum 1272 für die Belagerung der Wegelnburg ausscheidet; MGH Const. 3, Nr. 264, S. 257 f. (= Die Regesten des Kaiserreichs unter Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich VII. 1273-1313: [Rudolf von Habsburg] [Regesta Imperii, 6/1], nach d. Neubearb. u. d. Nachlasse Johann Friedrich Böhmer's neu hrsg. u. erg. von Oswald Redlich. Innsbruck 1898, Nr. 1236, S. 306), Wien 17. Dezember 1280. So in der jüngeren Literatur bei Wolfgang Schultz, Die Wegelnburg. Aus der Geschichte der Reichsfeste und des Amtes. Nothweiler 1984, S. 16 (vielfache, insbesondere terminologische Unsicherheiten — gibt nach Königshofen 1272 als Datum der Belagerung an), und offensichtlich danach Jürgen Keddigkeit, Die Burgengruppe Wegelnburg. In: Der torn soll frey stehn. Burgen im Landkreis Pirmasens, hrsg. von Rolf Übel, Landau 1994, S. 93-99 (nicht nur hinsichtlich des Erstbeleges fehlerhaft — nennt ebd., S. 93, zwar 1282 als Jahr der Belagerung, zitiert jedoch als Beleg ebenfalls „Jacob von Königshoven" mit dem dortigen Zitat zu 1272!). Besonders ärgerlich nimmt sich die komplett unbrauchbare Beschreibung im leider weit verbreiteten Verzeichnis der staatlichen Burgen von Rheinland-Pfalz aus: Magnus Backes, Staatliche Burgen, Schlösser und Altertümer in Rheinland-Pfalz (Edition Burgen, Schlösser, Altertümer Rheinland-Pfalz, Führungsheft 7). Regensburg 2003, S. 194, wo selbst die veraltete Literatur des 19. Jahrhunderts unrichtig wiedergegeben wird. Neben dem Datum 1272 beeindruckt besonders, dass die angeblich „von den Hohenstaufen (sie!) im 12./13. Jahrhundert" errichtete Wegelnburg „an der französisch¬elsässischen Grenze" liegt (ebd.). Closener, Chronik, S. 101: Do man zalte 1292 jor, an dem nehesten restage vor saut Jocobes dag in der erne, do wart die burg Wegelnburg gewunnen von den burgern zu Strosburg und von deme von Ohsenstein lantvoget in Elsaße. Von Königshofen, Chronik, S. 795: Do men zalte 1272 jor, do wart Wegelnburg gewunnen und zerbrochen von den Burgern von Strosburg und von dem von Ohssenstein lantvougte in Elsas. Danach die Angaben bei Bernhart Hertzog, Chronicon Alsatiae. Edelsasser Chronick und außfürliche Beschreibung des untern Elsasses am Rheinstrom, 10 Bücher. Straßburg 1592, B. 3, S. 58: „Anno 1272 wurde Wegelburg durch die von Straßburg /und den von Ochsenstein Landvogt im Elsaß / gewunnen vnd zerbrochen. Hinweis: Veröffentlichungen oder Auszüge sind unter der Voraussetzung der Quellenangabe gerne gestattet: Form der Quellenangabe, Druckwerke/PDF usw.: Name des Autors: Peter Müller-Helbling Titel des Werks: Die Wegelnburg
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Die erste Zerstörung der Burg 1272 oder 1282“
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